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1. Ihre Entscheidung für Bajardo
Informationen über Bajardo, die Region und das Konzept.
Sie können eine Wohnung in Bajardo erwerben, um selbst die Vorzüge und die
Besonderheiten des Ortes und seiner Umgebung zu genießen, aber auch, um
diese weiterzuvermieten - selbst oder über die Bajardo - Bioliguria scpa!
Fertigstellung je nach Baulos voraussichtlich ab September 2006 bis
spätestens November 2007.
2. Auswahl: Lage und Größe ihrer Wohnung
Auswahl der Lage der Wohnung (Bauabschnitt),
Grundrissauswahl, Ansichten, um einen Eindruck zu bekommen erhalten Sie
hier.
3. Kontakt und Besichtigung
Schreiben oder rufen Sie uns an, wenn Sie weitere Fragen haben oder nähere
Informationen benötigen. Wir besprechen gerne mit Ihnen die weiteren
Schritte persönlich und vereinbaren einen Termin, wenn Sie dies wünschen. (Kontakt)
Wir informieren Sie auch gern über Workshop-Termine, in denen Sie Ihre
Wünsche und Vorstellungen über die Gestaltung Ihrer Wohnung einbringen
können oder Sie besprechen alles vor Ort bzw. auf der Baustelle mit unseren
Architekten.
4. Beantragung einer Steuernummer beim italienischen Steueramt
Vor einem Kaufvertrag beantragen wir für Sie beim italienischen Steueramt
eine Steuernummer (codice fiscale), die im Kaufvertrag angegeben wird. Die
C.F. brauchen Sie für die verschiedensten Vorhaben: ob Sie ein Bank-Konto
eröffnen wollen oder sich beim Stromversorgungsamt und der
Telefongesellschaft anmelden möchten. Vom Finanzamt erhalten Sie per Post
erst ein Schreiben und dann eine Plastikkarte mit Ihrer Codice Fiscale, so
dass Sie diese ständig benötigte Nummer immer bei sich haben.
5. Abschluss eines 'compromesso',
Bei einem sogenannten 'compromesso' handelt es sich um einen Vorvertrag,
der nach italienischem Recht den An- und Verkauf von Immobilien vor der
grundbuchlichen Eintragung durch den Notar (d.h. also bis zur
Überschreibung des Wohnungseigentums nach Ablauf der Bauphase und
Gebrauchsabnahme) regelt.
Wenn Sie sich mit uns über die zu kaufende Wohnung einig sind, wird ein
solcher 'compromesso' zwischen den beiden Parteien abgeschlossen.
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Dieser
Vertrag ist ein für beide Seiten verbind- liches Kauf- bzw.
Verkaufsversprechen. Der Verkäufer garantiert darin dem Käufer die besagte
Immobilie binnen
einer festzulegenden Frist (hier bis zur Fertigstellung) zu einem
festgelegten Preis an den Käufer zu verkaufen. Auch das Datum des
Notarvertrages und das Notariat, in welchem der Vertrag zum Abschluss
kommen soll, werden im 'compromesso' festgelegt.
Von einem
'compromesso' kann man nicht zurücktreten, es sei denn man nimmt als Käufer
in Kauf, dass die 10% Anzahlung (vom vereinbarten Kaufpreis), die beim
Abschluss des Vorvertrages bezahlt wird, verfällt bzw., dass man als
Verkäufer das Doppelte der Anzahlung zurückzahlen muss.
6.
Übertragung des Eigentums
Als "Urkundenübertragungsfirma" prüft der "Notaio"
(öffentlich bestellter Notar in Italien), ob die Eigentumsurkunden in
Ordnung sind, die Liegenschaft ordentlich registriert ist und keine
illegalen Gebäude aufweist.
Am Tag der Übertragung setzt der Notar den Kaufvertrag mit dem vereinbarten
Verkaufspreis, auch "rogito" genannt, auf.
Notare, Rechtsanwälte von der Bajardo-Bioliguria vorgeschlagen,
sind deutschsprachig. Urkunden und Dokumente werden zweisprachig
ausgefertigt.
Mit seiner Unterschrift - und hier unterscheidet sich das italienische
Recht vom Deutschen - geht das Objekt auf Sie als Eigentümer über. Das
Eigentumsrecht ist in der italienischen Verfassung und im italienischen
Codice Civile (C-C) geregelt. Gewöhnlich Barzahlung erwünscht oder ein
bankbestätigter Scheck von einer italienischen Bank, da mit der
Unterzeichnung des Kaufvertrages vor dem Notar das Eigentum unmittelbar auf
den Käufer übertragen wird. Mit Ihrer Steuernummer können Sie nach
Abschluss des Vorvertrages auf jeder italienischen Bank ein Konto eröffnen
und sich das Geld von Ihrer Heimatbank dorthin überweisen lassen, so dass
Sie am Tage des Notarvertrages nur noch einen Barscheck von dieser Bank
abholen müssen.
Die vom Notar zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung/Kaufpreiszahlung
veranlasste Eigentumsumschreibung ist nach mindestens 4 Wochen erledigt.
Der Notar meldet den Verkauf an das
örtliche Registeramt weiter - das ist Vorschrift.
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